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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines:

Liebe Eltern, Großeltern, Begleiter der Kinder: Wir bitten Sie, sich während den Reit-und Therapiestunden im Hintergrund zu halten um unsere Arbeit mit ihren Kindern und den Pferden nicht zu stören. Bitte vermeiden Sie während den Stunden Gespräche mit den Kindern, laute Geräusche oder Spaziergänge um den Reitplatz/das Roundpen herum (siehe Punkt 7a). Gerne können Sie es sich auf unserer Bank gemütlich machen.

a.) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen mir und dem Reitschüler, Kunden und Klienten bzw. deren gesetzlichen Vertretern.

 b.) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich als ausgeschlossen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

c.) Die „Reittherapie“ bzw. die „Reitstunden“ umfassen die individuelle Förderung der Teilnehmer durch Stallarbeit, Umgang mit den Pferden, angeleitetem Reiten und Übungen am und um das Pferd herum.

d.) Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pony. Welches Therapiepferd eingesetzt wird, entscheidet der Therapeut!

 

2. Äußeres Erscheinungsbild/Kleidung:

a.) Lange Haare sind während der Arbeit um und auf dem Pferd zu einem Zopf zusammenzubinden.

b.) Für die Reit-Einheiten muss ein geeigneter und passender Helm vorhanden sein. (Der Helm hat eine Drei- oder Vierpunktbefestigung, passt dem Reiter genau und ist so eingestellt, dass er fest sitzt, ohne Druckstellen zu verursachen. Ein sicherer Helm hat möglichst ein Prüfzeichen der Europäischen Norm (VG1 01.040 2014-12)

c.) Ganz wichtig für die Sicherheit ist, dass alle Reitschuhe/ Reitstiefel einen Absatz haben und bis über den Knöchel reichen.

d.) Auch im Sommer sollte eine lange, bequeme Hose mit ausreichend Bewegungsfreiheit getragen werden (Reithose, Leggings,…)

e.) Ketten, Armbänder, Ringe sind während der Reit- und Therapiestunden abzulegen.

f.) Jacken, Westen, etc. sind während den Reitstunden geschlossen zu tragen.

 

3. Vergütung:

a.) Der Kunde kann den Therapiepreis wahlweise per Vorauskasse (Überweisung/Bar) bzw. nach erhaltener Therapiestunde (ausschließlich in Bar) bezahlen.

b.) Schnupperstunden werden wie normale Stunden abgerechnet!

c.) 10er Karte, Gutscheine, Kursgebühren sind vorab in Bar oder per Überweisung zu bezahlen.

  1. Termine, 10er Karten, Gutscheine:

a.) Die Therapieeinheiten beginnen immer zu der jeweilig ausgemachten Uhrzeit. Bei Verspätung des Klienten verkürzt sich die Therapiezeit dementsprechend. Am Preis ändert sich nichts.

b.) Unsere Aufsichtspflicht beginnt mit Start der jeweiligen Stunde, Einheit, Veranstaltung. Zuvor gilt: Eltern haften für ihre Kinder! Die Aufsichtspflicht endet mit der Veranstaltung und der Übergabe an die Begleitpersonen.

c.) Die 10er Karte muss nicht in einem bestimmten Zeitraum eingelöst werden.

d.) Reitstunden müssen mind. 12h vorher abgesagt werden, sonst wird die Stunde der Karte abgezogen (In Ausnahmefällen gelten Sonderregelungen (Krankheit, familiäre Probleme, o.ä.))

e.) Bezahlte 10er Karten/Gutscheine/etc. werden nicht zurückerstattet, können aber nach Absprache weitergegeben/übertragen oder anderweitig (bei Veranstaltungen etc.) eingesetzt werden.

f.) Kurse: Werden Termine vom Teilnehmer von einem laufenden Kurs nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf nachholen des Termins. Auch eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.

g.) Während den Ferien finden nur vorgegebene Termine statt. (siehe Ferienplan)

h.) Zu Veranstaltungen gilt: Hier muss eine schriftliche Anmeldung vorliegen und eine Teilzahlung im Voraus vorgenommen werden. Erst dann ist der Platz des Kindes für die jeweilige Veranstaltung gesichert und reserviert!

5. Wetterregelungen:
Allgemein gilt: unsere Reit- und Therapiestunden werden den jeweiligen Wetterverhältnissen angepasst! Die Therapieeinheiten finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, außer:

a.) Bei Temperaturen ab ca. 30 Grad Celsius finden keine Reit- und Therapiestunden statt! (Bei heißem, feuchtem Wetter reichen wenige Minuten Training in mäßiger Intensität aus, um die Körpertemperatur eines Pferdes auf gefährliche Werte zu erhöhen. Beim Menschen dauert das drei- bis zehnmal so lange. Pferde spüren die Wärme viel intensiver, als wir es tun)

(evtl. Kann je nach Temperatur ein Ausweichprogramm stattfinden)


b.) Bei Dauerregen, Starkregen, Gewitter, Unwetter, Schneesturm und Sturm findet ein Ausweichprogramm für die Reit- und Therapiestunden statt (Spiele, Pferdepflege, Sattelkunde, o.ä.)

Im Großen und Ganzen entscheiden Therapeut, das Stallpersonal bzw. die Pferdebesitzer ob eine Reit- oder Therapiestunde für das Pferd tragbar ist!



6. Regeln auf der Anlage:

a.) Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.


b.) Fremde Hunde sind auf der Anlage nicht gestattet.

c.) Das Füttern der Pferde darf nur nach Absprache mit Stallangehörigen vorgenommen werden um Krankheiten der Pferde zu vermeiden (Können uneinsichtige Zaungäste es nicht lassen, Pferde ohne Einverständnis des Pferdehalters zu füttern und erkrankt ein Pferd an diesen Futtermitteln, müssen sie unter Umständen die Tierarztkosten übernehmen oder dem Besitzer einen Schadenersatz zahlen. Zumindest nach einem Referenzurteil des OLG Karlsruhe stellt das Füttern fremder Pferde einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Pferdebesitzers dar.)

d.) Das Rennen und Schreien auf der Anlage ist allen Besuchern strengstens untersagt.

e.) Die Elternparkplätze befinden sich vor dem Hoftor.


7. Haftung

a.) Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für alle eingesetzten Tiere bestehen Versicherungen. Dem Klienten wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.
 

b.) Pferde sind und bleiben Fluchttiere. Trotz größter Vorsicht und aller Professionalität kann es sein, dass unsere Pferde unerwartet mit Flucht reagieren. Es bleibt ein Restrisiko. (Das Pferd ist ein Fluchttier. Es ergreift instinktiv die Flucht wenn es erschrickt oder wenn eine vermeintliche Gefahr droht. Diese Tatsache erklärt auch, warum Pferde, die ihnen doch eigentlich groß, kräftig und stark vorkommen, oftmals ängstlich wirken und vor der kleinsten Gefahr zu fliehen versuchen.
Als Fluchttier bezeichnet man generell alle Tiere, deren Verteidigungsstrategie die Flucht ist. Dazu gehören - außer den Pferden - z.B. Kaninchen, Rotwild und Antilopen. Das Fluchttier sucht seine Umgebung ständig nach Gefahren ab. Sein besonders großer Blickwinkel bietet dem Fluchttier dabei wichtige Vorteile. Die Augen sind nicht nach vorne gerichtet, sondern an der Seite des Tierkopfes angeordnet. Bei der kleinsten potentiellen Gefahr ergreift ein solches Tier die Flucht - es läuft weg.)

 

 

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